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Gemeinde Dossenheim Bürgerservice Rathaus Zahlen Daten und Fakten Steuern u. Gebühren

Gebühren

Betreuung von Schulkindern außerhalb der Unterrichtszeiten und Kleinkinderbetreuung
Beteiligung der Gemeinde an den Kosten

  • Tagesmutter
  • Kernzeitbetreuung
  • Kinderhort
  • Einrichtungen zur Kleinkinbetreuung 

Die Richtlinien zur Bezuschussung von Kinderbetreuungseinrichtungen wurden durch den Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2008 beschlossen und zum 01.08.2008 angepasst.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen.

Es wurde eine Erhöhung der einkommensbezogenen Zuschüsse beschlossen. Schon bisher gab es für Kinder, die in der Kernzeitbetreuung, im Schülerhort oder bei einer Tagesmutter untergebracht waren, Zuschüsse, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden. Diese Einkommensgrenzen wurden ebenfalls zum 1.8.2008 deutlich erhöht. Außerdem kommen nun auch Eltern in den Genuss, deren Kind in einer Einrichtung zur Kleinkindbetreuung untergebracht ist. Diese Zuschüsse sind je nach Einkommenssituation gestaffelt und betragen zwischen 50,-- EUR und 200,-- EUR im Monat. Berechtigt sind Dossenheimer Kinder, die eine Dossenheimer Einrichtung besuchen. Die Zuschüsse orientieren sich ferner am tatsächlich bezahlten Elternbeitrag sowie an der wöchentlichen Betreuungszeit.
 
Die Anträge sind beim Rathaus, Zimmer 212, Frau Stoll, einzureichen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei den Einrichtungen, auf dem Rathaus, oder hier:

Zuschussantrag
Richtlinien
Einkommensberechnung


Elternbeiträge pro Monat/Kind

Elternbeitrag Regelkernzeit    45,00 Euro 
Elternbeitrag Zusatzstunde     30,00 Euro 

Nimmt gleichzeitig mehr als 1 Kind einer Familie die Kernzeitbetreuung in Anspruch, vermindert sich der betreffende Elternbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind um 1/3

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