Gebühren
Betreuung von Schulkindern außerhalb der Unterrichtszeiten und Kleinkinderbetreuung
Beteiligung der Gemeinde an den Kosten
- Tagesmutter
- Kernzeitbetreuung
- Kinderhort
- Einrichtungen zur Kleinkinbetreuung
Die Richtlinien zur Bezuschussung von Kinderbetreuungseinrichtungen wurden durch den Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2008 beschlossen und zum 01.08.2008 angepasst.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen.
Es wurde eine Erhöhung der einkommensbezogenen Zuschüsse beschlossen. Schon bisher gab es für Kinder, die in der Kernzeitbetreuung, im Schülerhort oder bei einer Tagesmutter untergebracht waren, Zuschüsse, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden. Diese Einkommensgrenzen wurden ebenfalls zum 1.8.2008 deutlich erhöht. Außerdem kommen nun auch Eltern in den Genuss, deren Kind in einer Einrichtung zur Kleinkindbetreuung untergebracht ist. Diese Zuschüsse sind je nach Einkommenssituation gestaffelt und betragen zwischen 50,-- EUR und 200,-- EUR im Monat. Berechtigt sind Dossenheimer Kinder, die eine Dossenheimer Einrichtung besuchen. Die Zuschüsse orientieren sich ferner am tatsächlich bezahlten Elternbeitrag sowie an der wöchentlichen Betreuungszeit.
Die Anträge sind beim Rathaus, Zimmer 212, Frau Stoll, einzureichen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei den Einrichtungen, auf dem Rathaus, oder hier:
Zuschussantrag
Richtlinien
Einkommensberechnung
Elternbeiträge pro Monat/Kind
Elternbeitrag Regelkernzeit 45,00 Euro
Elternbeitrag Zusatzstunde 30,00 Euro
Nimmt gleichzeitig mehr als 1 Kind einer Familie die Kernzeitbetreuung in Anspruch, vermindert sich der betreffende Elternbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind um 1/3


