„Verkehrsberuhigter Bereich“ - was ist das eigentlich?
Dies ist zum Teil unbekannt, obwohl es diese Einrichtung schon seit über zwei Jahrzehnten gibt. Deshalb hier einmal die ausgehenden Bestimmungen (§ 42 Abs. 4a , Zeichen 325 Straßenverkehrsordnung):
- Fußgänger dürfen in diesem Bereich die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten (4 bis 7 km/h).
- Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen ihrerseits den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen unzulässig, außer zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen.
- Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, ist an der Ausfahrt gegenüber dem Verkehr „draußen“ immer wartepflichtig, auch dann, wenn draußen ein Fahrzeug von links kommt (§ 10 StVO).
Tempo 30-Zone - Doch warum das ganze?
- Die Dossenheimer Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf ein intaktes Wohnumfeld. Dementsprechend muss der motorisierte Verkehr darauf Rücksicht nehmen. In Dossenheim sind zur Zeit rd. 6.700 Kraftfahrzeuge zugelassen. Dazu kommen noch viele Pendler und der Durchreiseverkehr.
- 30 Km/h erhöhen die Wohnqualität. Die Abgasbelastung und der Verkehrslärm wird verringert. Die Verkehrssicherheit nimmt spürbar zu; somit profitieren alle davon.
- Der Brems/-Anhalteweg wird kürzer: 30 Km/h = etwa 12m / 50 Km/h = etwa 25m (auf der Basis durchschnittlicher Werte)
- 30 Km/h mindern die Unfallgefahren.
In den vergangenen Wochen wurde die vorhandene Vorfahrtregelung in den Straßen Bahnhofstraße, Hauptstraße und Schwabenheimer Straße aufgehoben.
Dies bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt die RECHTS-VOR-LINKS-REGELUNG an jeder Straßeneinmündung (außer verkehrsberuhigter Bereich und abgesenkte Bordsteine) gilt. Eine entsprechende Zusatzbeschilderung wird wegen der geänderten Vorfahrt noch bis Ende Februar 2010 auf die verkehrliche Änderung hinweisen.
Der Verkehrsausschuss sowie der Gemeinderat haben sich mit der Thematik ausführlich befasst und in der Gemeinderatssitzung vom 24.03.2009 eine entsprechende Änderung beschlossen. Der Gemeinderat verspricht sich hiervon u.a. eine Geschwindigkeitsreduzierung durch die geltende Rechts-vor-Links-Regelung. Zu erwähnen ist, dass die bisherigen Verkehrsüberwachungen nicht den gewünschten Erfolg brachten.
Während der ersten 8 Wochen nach verkehrlicher Änderung wurden uns keine Unfallschwerpunkte an den Einmündungsbereichen gemeldet (Quelle: Polizeidirektion Heidelberg). Es ist zu erkennen, dass das angestrebte Ziel der Geschwindigkeitsreduzierung durch die Rechts-vor-Links-Regelung unterstützt wird.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Einhaltung der maximalen Geschwindigkeit von 30 Km/h in der Tempo 30-Zone bzw. der Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich sowie um Beachtung der geänderten Vorfahrtsregelung.
Gemeinde Dossenheim
Fachbereich 3 – Sicherheit und Ordnung, Wahlen





