Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Liebe Wählerinnen und Wähler,
auf dieser Seite der kommunalen Homepage finden Sie alle Informationen rund um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Briefwahl: Wahlscheinantrag online beantragen
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage über diesen
an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl der Anträge die Bearbeitungs- und Zustelldauer einige Tage in Anspruch nehmen kann. Demnach wird diese Antragsmöglichkeit und somit das Portal am 20.02.2025 um 12 Uhr geschlossen.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@dossenheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Tel. 06221/8651-311 oder -312.
Knappe Fristen beim Versand der Briefwahlunterlagen
Wir möchten im Zusammenhang mit der Bearbeitung und dem Versand von Briefwahlunterlagen zur anstehenden Bundestagswahl auf eine sehr knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen hinweisen.
Die verkürzten Fristen wurden so gewählt, dass den Parteien und Bewerbern nach § 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes innerhalb des engen Zeitrahmens der größtmögliche zeitliche Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt wird, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden.
Der letzte Tag für die Entscheidung des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags und des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste ist aufgrund der verkürzten Fristen nun der Donnerstag, 30. Januar 2025.
Nach diesen Beschwerdeentscheidungen kann erst die Freigabe zum Stimmzetteldruck erfolgen. Unter Anwendung der Fristen könnte der Druck entweder noch am Donnerstag, 30. Januar 2025, oder ab Freitag, 31. Januar 2025, beginnen.
Demnach müssen wir davon ausgehen, dass uns voraussichtlich erst ab etwa Donnerstag, 6. Februar 2025, oder Freitag, 7. Februar 2025 die Stimmzettel zur Verfügung stehen. In der Folge können wir somit erst ab diesem Zeitpunkt mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen.
Zwischen der Zustellung der Stimmzettel an die Gemeindeverwaltung und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei den Kommunen eingegangen sein müssen, liegt dann nur ein Zeitraum von gut zwei Wochen. Dies stellt auch für uns angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar. Wir sind daher bestrebt, bereits im Vorfeld alle nötigen Vorbereitungen getroffen zu haben, damit wir, sobald die Stimmzettel zur Verfügung stehen, mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen können. Bei der innerörtlichen Postzustellung kommt demnach auch Gemeindepersonal zum Einsatz.
Wie Sie somit unschwer erkennen können, wird der späte Versand der Briefwahlunterlagen nicht etwa durch die Gemeindeverwaltung verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Briefwahlunterlagen können ohne Terminvereinbarung zu den Rathausöffnungszeiten beantragt werden. Es besteht dann auch eine Möglichkeit, gleich im Rathaus in einer Wahlkabine den Stimmzettel zu kennzeichnen und den Wahlbrief dann wieder bei der Rathausinformation abzugeben.
Neben den Rathausöffnungszeiten bieten wir Sonderöffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung) zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Dienstag, 11.02.2025 und Dienstag, 18.02.2025 von 14-17:30 Uhr
Mittwoch, Donnerstag, 12.02.2025 und 13.02.2025 von 14-16 Uhr sowie
Mittwoch, Donnerstag, 19.02.2025 und 20.02.2025 von 14-16 Uhr
Freitag, 21.02.2025 von 8:30-15 Uhr
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, Wahlscheine online zu beantragen. Siehe hierzu gesonderter Artikel. Die Online-Antragsmöglichkeit und somit das Portal wird am Donnerstag, 20.02.2025 um 12 Uhr geschlossen.
Änderungen bei einzelnen Wahllokalen
Die Gemeinde Dossenheim richtet zur Durchführung der Bundestagswahl 13 Urnenwahllokale ein. Damit besteht eine ausgewogene Aufteilung aller Dossenheimer Wahlberechtigten am Wahltag. Leider waren in der Vergangenheit nicht alle Wahllokale rollstuhlgerecht erreichbar. Dies wurde nunmehr mit der Verlegung einzelner Wahlbezirke in bereits vorhandene Bestandsgebäude erreicht.
Die beiden Wahllokale in der Neubergschule (IX und X) werden in das Martin-Luther-Haus verlegt. Dort besteht seit vielen Jahren bereits ein Wahllokal (IV, Melanchthonzimmer). Wir haben im Martin-Luther-Haus die Möglichkeit, auf weitere Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss zurückzugreifen, sodass wir dort die beiden Wahllokale von der Neubergschule einrichten können. Das Martin-Luther-Haus besitzt einen Fahrstuhl, sodass alle dortigen Wahllokale rollstuhlgerecht erreicht werden können.
Darüber hinaus werden wir auch das Wahllokal „Seniorenpark VII“ ins Martin-Luther-Haus verlegen.
Weitere Änderungen ergeben sich bei den beiden Wahllokalen „Haus Stephanus XI“ und „Purzelzwerge e.V XII“. Diese beiden Wahllokale werden in die Kurpfalzschule zu den zwei bereits vorhandenen Wahllokalen (XIV, XV) verlegt.
Das Wahllokal „Concordia Geschäftsstelle V“ wird ins Rathaus, Gemeindebücherei zu den beiden bereits eingerichteten Wahllokalen „Rathaus I und Rathaus II“ verlegt.
Hier die neuen Wahllokalnamen sowie Wahllokaladressen im Überblick:
ALT | NEU |
Concordia-Geschäftsstelle, Beethovenstraße | Rathaus/Bücherei, Rathausplatz 1 |
Seniorenpark, Pfarrgasse | Martin-Luther-Haus, Am Kronenburger Hof 6, Butzerzimmer |
Neubergschule, Wilhelmstraße | Martin-Luther-Haus, Am Kronenburger Hof 6, Calvinzimmer |
Neubergschule, Wilhelmstraße | Martin-Luther-Haus, Am Kronenburger Hof 6, Zwinglizimmer |
Haus Stephanus, Platanenweg | Kurpfalzschule, Lessingstr. 11–13, Zimmer 107, Konrektorat |
Purzelzwerge e. V., Konrad-Adenauer-Str. | Kurpfalzschule, Lessingstr. 11–13, Zimmer 107a, Elternsprechzimmer |
Die beiden Wahllokale Hanna- und Simeon-Heim sowie Schwabenheimer Waage bleiben weiterhin bestehen. |
Ab Anfang Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Das für Sie zuständige Wahllokal ist auf der Benachrichtigung ersichtlich. Sollten Sie wahlberechtigt sein und dennoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (Telefon: Telefonnummer: 06221 8651 320).
Sollten Sie darüber hinaus noch weitergehende Fragen zur Bundestagswahl haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Wahlsachbearbeiter Jürgen Stannek (Telefon: Telefonnummer: 06221 8651 311), oder Doreen König (Telefon: Telefonnummer: 06221 8651 312) E-Mail: ordnungsamt(@)dossenheim.de.