Bürgerentscheid zur Windkraft im Dossenheimer Wald
Seit einiger Zeit wird in Dossenheim und Schriesheim intensiv über mögliche Windkraftanlagen auf den kommunalen Flächen rund um den Weißen Stein diskutiert.
Aus der Bürgerschaft heraus hat sich in diesem Zusammenhang eine Initiative gebildet, die ein Bürgerbegehren gestartet hat – mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid herbeizuführen.
Am 5. Juni 2025 wurde das Bürgerbegehren offiziell im Rathaus Dossenheim eingereicht.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand, wichtige Termine und Hintergründe rund um das Thema Windkraft, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid.
Das Wichtigste im Überblick:
Ablauf des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids:
- 5. Juni 2025: Übergabe des Bürgerbegehrens an die Gemeindeverwaltung Dossenheim
- Kalenderwoche 24–26: Prüfung der Zulässigkeit durch die Gemeindeverwaltung
- 9. Juli 2025: Bürgerbegehren wird als zulässig anerkannt
- 29. Juli 2025: Gemeinderat bestätigt die Zulässigkeit offiziell
- Kalenderwoche 42: Versand der Wahlbenachrichtigungen
- 23. Oktober 2025, 18 Uhr:Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Windkraft
Anmeldung:Bürgerinformation zur Windkraft - Anmeldung - 9. November 2025:Bürgerentscheid:Wahlscheinbeantragung
Bürgerinformationsveranstaltung am 23. Oktober 2025
Wissenswertes zum Bürgerentscheid
Bürgerbegehren als Vorstufe zum Bürgerentscheid
Seit einiger Zeit beschäftigen sich sowohl die Gemeinde Dossenheim als auch die Stadt Schriesheim mit dem Thema Windkraft auf den kommunalen Flächen rund um den Weißen Stein.
Auch viele Bürgerinnen und Bürger verfolgen und diskutieren das Thema sehr engagiert.
Aus der Mitte der Bürgerschaft heraus ist deshalb die Initiative entstanden, ein Bürgerbegehren zu starten – mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Aus diesem Anlass möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesen demokratischen Beteiligungsformen vorstellen.
Was ist ein Bürgerbegehren?
Ein Bürgerbegehren ist der offizielle Antrag aus der Bürgerschaft, eine bestimmte Angelegenheit der Gemeinde nicht nur vom Gemeinderat, sondern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern entscheiden zu lassen.
Wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist, führt es zu einem Bürgerentscheid, also einer Abstimmung über die gestellte Sachfrage.
Hintergrund: Direkte Mitbestimmung in der Gemeinde
Bei Themen, die für die Gemeinde besonders wichtig sind, sieht das baden-württembergische Kommunalrecht zwei Wege der direkten Bürgerbeteiligung vor:
- Beschluss durch den Gemeinderat:
Der Gemeinderat kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen, eine Angelegenheit der Entscheidung der Bürgerschaft zu überlassen. Das Ergebnis ist dann ein Bürgerentscheid. - Initiative aus der Bürgerschaft:
Bürgerinnen und Bürger können selbst ein Bürgerbegehren starten, um über eine bestimmte Frage abstimmen zu lassen, die eigentlich in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt.
Beide Instrumente ermöglichen eine unmittelbare Beteiligung der Bürgerschaft an wichtigen Entscheidungen und fördern so das Interesse am kommunalen Geschehen.
Gleichzeitig tragen beide Verfahren eine hohe Verantwortung:
Damit die gewählten Organe der Gemeinde weiterhin ihre Aufgaben wahrnehmen können und die Verfahren sachgerecht ablaufen, sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Vergleich
Begriff Beschreibung
Bürgerbegehren Antrag aus der Bürgerschaft, eine Angelegenheit durch einen Bürgerentscheid zu klären. Es ist die Vorstufe zum Bürgerentscheid.
Bürgerentscheid Die verbindliche Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine konkrete Sachfrage. Das Ergebnis hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats.
Interkommunaler Energiedialog Windkraft in Dossenheim und Schriesheim
Informationsfaltblatt (PDF-Dokument, 986,14 KB, 09.08.2024)
Bericht über die Waldbegehung (PDF-Dokument, 1,73 MB, 14.08.2025)
Bericht über die eingebrachten Anliegen der Bürgerinitiativen (PDF-Dokument, 671,09 KB, 08.11.2024)
Bericht über Rentabilität von Windkraftanlagen (PDF-Dokument, 1,75 MB, 14.04.2025)
Kriterienkatalog für Projektierer-Auswahlverfahren (PDF-Dokument, 627,47 KB, 29.11.2024)
Beschluss des Gemeinderats vom 29. April 2024
Beschluss eins:
I. Der Gemeinderat nimmt die durch den Verband Region Rhein-Neckar vorgestellten Windenergiepotentiale zur Kenntnis
II. Der Gemeinderat stimmt einer positiven Stellungnahme zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zu. Einer eventuellen Verkleinerung der Potenziale, um die vorliegenden Konfliktpotenziale mit den Schutzgütern in Einklang zu bringen, wird ebenfalls zugestimmt
Beschluss zwei:
I. Der Gemeinderat nimmt den durch die Verwaltung – unter Einbeziehung der erhaltenen Rückmeldungen aus den beiden Bürgerinformationsveranstaltungen – erarbeiteten Kriterienkatalog zur Kenntnis.
II. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entscheidungsfindungsprozess gemeinsam mit der Stadt Schriesheim, unter Einbeziehung des seitens des Landes Baden-Württemberg angebotenen Forums Energiedialog, fortzuführen. Hierfür soll eine paritätische Dialoggruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus beiden Gemeinderäten sowie den Verwaltungen eingerichtet werden, welche unter Einbeziehung des Kriterienkatalogs, lokaler Interessengruppen und Initiativen sowie Sachverständigen für beide Gremien eine abschließende Empfehlung erarbeitet, ob die kommunalen Grundstücke für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden sollten
Beschluss des Gemeinderats vom 25. Juli 2023
Der Gemeinderat beschließt, den im Februar 2022 gefassten Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf der Teilfläche des Flst. 8372 im 200 m Randstreifen der BAB 5 dahingehend anzupassen, dass die Gemeinde Dossenheim eine unterstützende Rolle einnimmt.
Der Gemeinderat beschließt im selben Zuge die Windenergiepotentiale und deren Umsetzbarkeit auf Dossenheimer Gemarkung zu prüfen, unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und auf interkommunaler Ebene abgestimmt.
Die Gemeindeverwaltung wird damit beauftragt, potentielle Anbieter zu ermitteln und diese anhand vordefinierter Kriterien zu bewerten. Dieser Kriterien sind im Gremium abzustimmen und sollen als Vergabegrundlage dienen.
Bürgerbeteiligung
Die Gemeinde Dossenheim prüft gemeinsam mit der Stadt Schriesheim Optionen für den Ausbau von regenerativen Energien. Zum Thema Windkraft hatte die Gemeinde Dossenheim nun zu einem Bürgerdialog eingeladen, an dem das Thema diskutiert und Informationen bereitgehalten werden sollten. Um einen interaktiven Austausch zu ermöglichen, teilte sich das Publikum nach mehreren Kurzvorträgen in verschiedene Arbeitsgruppen auf.
In der Arbeitsgruppe „Notwendigkeit Erneuerbare Energien“ diskutierten die Teilnehmenden grundsätzliche Fragen zum Ausbau regenerativer Energien. Geleitet wurde diese Arbeitsgruppe von Peter Kolbe von der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur (Kliba). Martin Schnell von der TNL-Umweltplanung besprach mit den Bürgerinnen und Bürgern Fragen, den Arten- und Naturschutz betreffend, Michael Jost von der Energiegenossenschaft Starkenburg präsentierte die Option einer Bürgergenossenschaft, durch die Dossenheimerinnen und Dossenheimer eine finanzielle Beteiligung ermöglicht werden könnte. Jochen Ohl vom Ingenieurbüro 3P-Energieplan erläuterte die technische Seite vom Bau von Windrädern im Wald. In der Arbeitsgruppe von Martin Müller vom Nachbarschaftsverband wurden Fragen zur Standortwahl besprochen. In den Arbeitsgruppen konnten viele Vermutungen durch Fakten ergänzt werden und Sorgen und Befürchtungen besprochen werden.
Nach der Arbeit in den Gruppen wurden die Eindrücke im großen Saal präsentiert und das weitere Vorgehen kurz vorgestellt. Dies besteht darin, die Informationen des Abends aufzuarbeiten, Kriterien für den möglichen Bau von Windrädern zu erarbeiten und diese zur Beratung und Entscheidung dem Gemeinderat vorzulegen.
„Wir stehen noch ganz am Anfang der Überlegungen. Uns war es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger von Beginn an einzubeziehen und ihre Meinungen anzuhören. Ich freue mich, dass wir einen Abend mit konstruktiven Diskussionen verbringen konnten und blicke nach vorne auf die Beratungen im Gremium“, so Bürgermeister David Faulhaber.
Die Gemeinde wurde an diesem Abend durch die Moderationsagentur Zebralog unterstützt, die durch den Abend führte. Die Dokumentation des Abends kann hier nachgelesen werden.
Exkursionen zum Greiner Eck

Die Gemeinde Dossenheim organisierte im Oktober eine Exkursion zum Windpark Greiner Eck für aktuelle und ehemalige Mitglieder des Gemeinderats sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die sich über das Thema Windkraft informieren wollten.
Der Windpark Greiner Eck befindet sich auf den Gemarkungen Langenthal und Grein der Städte Hirschhorn und Neckarsteinach. Der Windpark umfasst fünf Windenergieanlagen. Insgesamt konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion drei Windräder besichtigen. Neben Bürgermeister David Faulhaber und Dossenheims Klimamanager David Zerweck waren Neckarsteinachs Bürgermeister Herold Pfeifer sowie ein Vertreter des Ingenieurbüros 3P Energieplan GmbH und der Energiegenossenschaft Starkenburg eG vor Ort und beantworteten Fragen.
„Es war sehr interessant, die Windparkanlage vor Ort zu besichtigen und sich mit Experten austauschen. So konnten viele Fragen beantwortet werden“, sagte Bürgermeister David Faulhaber.
Auch den Bürgerinnen und Bürgern Dossenheims sollte dies ermöglicht werden. Daher bot die Volkshochschule Dossenheim am 12. November 2024 eine weitere Exkursion zum Greiner Eck an, die ebenfalls gut besucht war.



