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Windkraft

Windkraft in Dossenheim

Die Gemeinde Dossenheim prüft gemeinsam mit der Stadt Schriesheim Optionen für den Ausbau von regenerativen Energien. Auf dieser Seite finden Sie gebündelt alle Informationen rund um das Vorhaben. 

Aktuelles

Energiedialog Windkraft in Dossenheim und Schriesheim: Verträge zur Windkraftnutzung am Weißen Stein unterzeichnet

Juli 2026: Dossenheim und Schriesheim unterzeichnen Verträge mit Windkraft-Projektentwicklerin PIONEXT

Ein weiterer Meilenstein im Zuge des interkommunalen Windkraftprojekts: Dossenheims Bürgermeister David Faulhaber und Schriesheims Bürgermeister Christoph Oeldorf haben nach Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte, die zuvor in die Ausarbeitung eng eingebunden waren, am heutigen Vormittag die Verträge mit der Projektentwicklerin PIONEXT unterzeichnet.

Damit sind die vertraglichen Voraussetzungen für die mögliche Errichtung, den Betrieb, die Unterhaltung, den Ersatz sowie den späteren Rückbau von Windenergieanlagen am Weißen Stein geschaffen.

Die Bevölkerung der Stadt Schriesheim sowie der Gemeinde Dossenheim hatte sich beim Bürgerentscheid am 09. November 2025 mehrheitlich dafür ausgesprochen, den von beiden Kommunen angestoßenen Prozess zur Entwicklung und Errichtung eines Windparks am Weißen Stein weiterzuverfolgen.

Auf Grundlage dieser Entscheidung wurden die Vertragsverhandlungen mit der im Interessenbekundungsverfahren ausgewählten Projektentwicklerin, der PIONEXT, aufgenommen. Ein Projektbeirat, bestehend aus Vertretungen beider Verwaltungen und beider Gemeinderäte, sowie moderiert vom Forum Energiedialog, begleitete den Prozess.

Um die Vertragsverhandlungen optimal führen zu können, haben die Stadt Schriesheim und die Gemeinde Dossenheim für die rechtliche Beratung die Sterr-Kölln & Partner mbB beauftragt. Bei dem Unternehmen handelt es sich, um ein auf erneuerbare Energien spezialisiertes Beratungsunternehmen mit einschlägiger Erfahrung auf diesem Gebiet.

Im Zuge dieser Verhandlungen wurden drei Verträge ausgearbeitet:

  • Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Dossenheim, der Stadt Schriesheim und PIONEXT
    • Dieser regelt die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Projektentwicklerin – insbesondere die Beteiligung der Kommunen und der Bevölkerung.
  • Gestattungsverträge zwischen der Gemeinde Dossenheim und PIONEXT sowie zwischen der Stadt Schriesheim und PIONEXT
    • Dieser regelt die Nutzung der kommunalen Flächen – insbesondere die Pachtzahlungen an die beiden Kommunen als Flächeneigentümerinnen und wurde jeweils in einer Fassung pro Gemeinde ausgearbeitet.

Unter anderem wurden folgende Punkte vertraglich festgeschrieben:

  • Es werden bis zu neun Windenergieanlagenstandorte untersucht. Der Windpark entsteht nur dann, wenn mindestens drei Windenergieanlagen realisiert werden können.
  • Die Projektentwicklerin wird in Abstimmung mit den zuständigen Behörden auf eigene Kosten eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchführen lassen und ihrem Genehmigungsantrag zugrunde legen.
  • Die Projektentwicklerin leistet – in Abstimmung mit den Kommunen und dem Landratsamt – über einen Zeitraum von 20 Jahren finanzielle Beiträge für Naturschutzmaßnahmen in der Region.
  • Bei der Beantragung der Waldumwandlung plant die Projektentwicklerin die erforderlichen Ausgleichs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen, in Abstimmung mit den Kommunen und der Genehmigungsbehörde, sodass nach Möglichkeit die Kommunen in Schriesheim und Dossenheim selbst unmittelbar von den Maßnahmen profitieren.
  • Eine Beteiligungsmöglichkeit der Kommunen wurde vertraglich festgeschrieben. Diese umfasst sowohl die Möglichkeit, Beteiligungsrechte an Dritte (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften) zu übertragen, als auch das Angebot eines vergünstigten lokalen Ökostromtarifs für die Bevölkerung.
  • Noch vor dem Bau der Windenergieanlagen wird eine gemeinsame Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.

Durch die Vertragsunterzeichnung kann PIONEXT nun die weiteren Unterlagen für einen Genehmigungsantrag nach BImSchG vorbereiten, dessen Einreichung für das Jahr 2027 geplant ist. Sobald die Genehmigung vorliegt, soll an der Ausschreibung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), beziehungsweise dem Folgefördersystem, teilgenommen werden. Eine Inbetriebnahme des Windparks ist für das Jahr 2030 geplant.

April 2026: Projektbeirat Windkraft nimmt Arbeit auf

Nach dem Ergebnis des Bürgerentscheid werden die Prüfungen zum möglichen Bau von Windkraftanlagen auf Dossenheimer und Schriesheimer Gebiert fortgesetzt. Hierfür wurde ein Projektbeirat gebildet. 

Der Beirat besteht aus Vertretungen beider Verwaltungen und beider Gemeinderäte, tagt anlassbezogen und wird vom Forum Energiedialog moderiert. Das Gremium hat die Aufgabe, die interkommunale Projektidee nach dem Bürgerentscheid weiterzutragen, als Bindeglied zwischen den Verwaltungen und den Gemeinderäten in Dossenheim und Schriesheim zu fungieren sowie eine transparente Projektentwicklung zu gewährleisten.

Im April 2026 kam der Projektbeirat für seine erste Sitzung zusammen.

In seiner ersten Sitzung wurde die Rolle des Beirates auch als „Resonanzkörper“ zwischen Projektierer, Kommunen und Öffentlichkeit beschrieben. Es wurde beschlossen, dass nach jeder Sitzung eine Information über die zentralen Ergebnisse in den Amtsblättern und Webseiten der Kommunen veröffentlicht wird.

Fachkanzlei Sterr-Kölln & Partner unterstützt Kommunen bei Vertragsverhandlungen

Im ersten Teil der Sitzung stellte sich die Kanzlei Sterr-Kölln & Partner dem Projektbeirat vor. Die Fachkanzlei für Erneuerbare Energien wird die Kommunen bei den Vertragsverhandlungen mit dem Projektierer Pionext rechtlich und wirtschaftlich beraten und die wirtschaftlichen und rechtlichen Details der Verträge prüfen und verhandeln. Die zugeschaltete Anwältin Carolin Schröder erklärte, dass sowohl ein Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Akteuren als auch ein Nutzungsvertrag über die Fläche abgeschlossen werden soll. 

Artenschutzrechtliche Untersuchungen laufen bereits seit Anfang des Jahres

Im zweiten Teil der Sitzung stellten die Projektverantwortlichen von Pionext, Philipp Müller und Tobias Kütscher, den Stand der Projektentwicklung vor. Die spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung, ein wichtiges Kriterium im Auswahlverfahren, wurde bereits beauftragt. Die umfassenden Untersuchungen hatten im Januar begonnen und erstrecken sich über eine gesamte Vegetationsperiode bis Ende des Jahres. 

Bisher erfolgt sind:

  • Januar: Ausbringung der Lockstäbe für Wildkatzen
  • Februar: Horstsuche sowie Anbringung und Test der Fledermausboxen
  • März: Ausbringung der Haselmausstuben

Die Untersuchungen sind mitentscheidend für die konkreten Anlagenstandorte. Mit den lokalen Naturschutzverbänden bestehe bereits Kontakt, um sich über Methodik und Ergebnisse der Untersuchungen auszutauschen. 

Die Verträge werden final von den Gremien beschlossen.

In den nächsten Wochen werden die Verwaltungen sowohl mit der Fachkanzlei Sterr-Kölln & Partner als auch mit dem Projektierer Pionext die vertraglichen Grundlagen erarbeiten. Hierzu zählt der Zuschnitt der Fläche, die damit verbundene Anlagenzahl und die Pachthöhe sowie deren Verteilung auf die Kommunen. Neben den Ergebnissen der artenschutzrechtlichen Untersuchung sind hierfür auch mögliche Beschränkungen durch den Flugverkehr relevant. In der nächsten Beiratssitzung im Juli werden die Eckpunkte der Verträge und das weitere Vorgehen zwischen den Kommunen erörtert. Die finale Entscheidung über die Verträge wird anschließend im Rahmen der jeweiligen Gemeinderatssitzungen für die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindefläche getroffen.

Bericht der ersten Beiratssitzung (PDF-Dokument, 241,43 KB, 28.05.2026)

Bisherige Vorgänge

9. November 2025: Bürgerentscheid zur Windkraft im Dossenheimer Wald

Seit einiger Zeit wird in Dossenheim und Schriesheim intensiv über mögliche Windkraftanlagen auf den kommunalen Flächen rund um den Weißen Stein diskutiert.
Aus der Bürgerschaft heraus hatte sich in diesem Zusammenhang eine Initiative gebildet, die ein Bürgerbegehren gestartet hat – mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid herbeizuführen.

Ablauf des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids:

Hintergrund: Was ist ein Bürgerbegehren?

Ein Bürgerbegehren ist der offizielle Antrag aus der Bürgerschaft, eine bestimmte Angelegenheit der Gemeinde nicht nur vom Gemeinderat, sondern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern entscheiden zu lassen.
Wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist, führt es zu einem Bürgerentscheid, also einer Abstimmung über die gestellte Sachfrage.

Direkte Mitbestimmung in der Gemeinde

Bei Themen, die für die Gemeinde besonders wichtig sind, sieht das baden-württembergische Kommunalrecht zwei Wege der direkten Bürgerbeteiligung vor:

  1. Beschluss durch den Gemeinderat:
    Der Gemeinderat kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen, eine Angelegenheit der Entscheidung der Bürgerschaft zu überlassen. Das Ergebnis ist dann ein Bürgerentscheid.
  2. Initiative aus der Bürgerschaft:
    Bürgerinnen und Bürger können selbst ein Bürgerbegehren starten, um über eine bestimmte Frage abstimmen zu lassen, die eigentlich in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt.

Beide Instrumente ermöglichen eine unmittelbare Beteiligung der Bürgerschaft an wichtigen Entscheidungen und fördern so das Interesse am kommunalen Geschehen.

29. April 2024: Beschluss des Gemeinderats

Beschluss eins:

I. Der Gemeinderat nimmt die durch den Verband Region Rhein-Neckar vorgestellten Windenergiepotentiale zur Kenntnis

II. Der Gemeinderat stimmt einer positiven Stellungnahme zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zu. Einer eventuellen Verkleinerung der Potenziale, um die vorliegenden Konfliktpotenziale mit den Schutzgütern in Einklang zu bringen, wird ebenfalls zugestimmt

Beschluss zwei:

I. Der Gemeinderat nimmt den durch die Verwaltung – unter Einbeziehung der erhaltenen Rückmeldungen aus den beiden Bürgerinformationsveranstaltungen – erarbeiteten Kriterienkatalog zur Kenntnis.

II. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entscheidungsfindungsprozess gemeinsam mit der Stadt Schriesheim, unter Einbeziehung des seitens des Landes Baden-Württemberg angebotenen Forums Energiedialog, fortzuführen. Hierfür soll eine paritätische Dialoggruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus beiden Gemeinderäten sowie den Verwaltungen eingerichtet werden, welche unter Einbeziehung des Kriterienkatalogs, lokaler Interessengruppen und Initiativen sowie Sachverständigen für beide Gremien eine abschließende Empfehlung erarbeitet, ob die kommunalen Grundstücke für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden sollten

31. Januar 2024: Bürgerbeteiligung zum Thema Windkraft

Die Gemeinde Dossenheim prüft gemeinsam mit der Stadt Schriesheim Optionen für den Ausbau von regenerativen Energien. Zum Thema Windkraft hatte die Gemeinde Dossenheim nun zu einem Bürgerdialog eingeladen, an dem das Thema diskutiert und Informationen bereitgehalten werden sollten. Um einen interaktiven Austausch zu ermöglichen, teilte sich das Publikum nach mehreren Kurzvorträgen in verschiedene Arbeitsgruppen auf.

In der Arbeitsgruppe „Notwendigkeit Erneuerbare Energien“ diskutierten die Teilnehmenden grundsätzliche Fragen zum Ausbau regenerativer Energien. Geleitet wurde diese Arbeitsgruppe von Peter Kolbe von der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur (Kliba). Martin Schnell von der TNL-Umweltplanung besprach mit den Bürgerinnen und Bürgern Fragen, den Arten- und Naturschutz betreffend, Michael Jost von der Energiegenossenschaft Starkenburg präsentierte die Option einer Bürgergenossenschaft, durch die Dossenheimerinnen und Dossenheimer eine finanzielle Beteiligung ermöglicht werden könnte. Jochen Ohl vom Ingenieurbüro 3P-Energieplan erläuterte die technische Seite vom Bau von Windrädern im Wald. In der Arbeitsgruppe von Martin Müller vom Nachbarschaftsverband wurden Fragen zur Standortwahl besprochen. In den Arbeitsgruppen konnten viele Vermutungen durch Fakten ergänzt werden und Sorgen und Befürchtungen besprochen werden.

Nach der Arbeit in den Gruppen wurden die Eindrücke im großen Saal präsentiert und das weitere Vorgehen kurz vorgestellt. Dies besteht darin, die Informationen des Abends aufzuarbeiten, Kriterien für den möglichen Bau von Windrädern zu erarbeiten und diese zur Beratung und Entscheidung dem Gemeinderat vorzulegen.

„Wir stehen noch ganz am Anfang der Überlegungen. Uns war es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger von Beginn an einzubeziehen und ihre Meinungen anzuhören. Ich freue mich, dass wir einen Abend mit konstruktiven Diskussionen verbringen konnten und blicke nach vorne auf die Beratungen im Gremium“, so Bürgermeister David Faulhaber.

Die Gemeinde wurde an diesem Abend durch die Moderationsagentur Zebralog unterstützt, die durch den Abend führte. Die Dokumentation des Abends kann hier nachgelesen werden.

Dokumentation (PDF-Dokument, 764,14 KB, 15.05.2024) (PDF-Dokument, 764,14 KB, 15.05.2024)

Kriterienkatalog (PDF-Dokument, 582,00 KB, 15.05.2024)

Oktober 2023: Exkursionen zum Greiner Eck

Die Gemeinde Dossenheim organisierte im Oktober eine Exkursion zum Windpark Greiner Eck für aktuelle und ehemalige Mitglieder des Gemeinderats sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die sich über das Thema Windkraft informieren wollten.

Der Windpark Greiner Eck befindet sich auf den Gemarkungen Langenthal und Grein der Städte Hirschhorn und Neckarsteinach. Der Windpark umfasst fünf Windenergieanlagen. Insgesamt konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion drei Windräder besichtigen. Neben Bürgermeister David Faulhaber und Dossenheims Klimamanager David Zerweck waren Neckarsteinachs Bürgermeister Herold Pfeifer sowie ein Vertreter des Ingenieurbüros 3P Energieplan GmbH und der Energiegenossenschaft Starkenburg eG vor Ort und beantworteten Fragen.

„Es war sehr interessant, die Windparkanlage vor Ort zu besichtigen und sich mit Experten austauschen. So konnten viele Fragen beantwortet werden“, sagte Bürgermeister David Faulhaber.

Auch den Bürgerinnen und Bürgern Dossenheims sollte dies ermöglicht werden. Daher bot die Volkshochschule Dossenheim am 12. November 2024 eine weitere Exkursion zum Greiner Eck an, die ebenfalls gut besucht war.

25. Juli 2023: Beschluss des Gemeinderats

Der Gemeinderat beschließt, den im Februar 2022 gefassten Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf der Teilfläche des Flst. 8372 im 200 m Randstreifen der BAB 5 dahingehend anzupassen, dass die Gemeinde Dossenheim eine unterstützende Rolle einnimmt.

Der Gemeinderat beschließt im selben Zuge die Windenergiepotentiale und deren Umsetzbarkeit auf Dossenheimer Gemarkung zu prüfen, unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und auf interkommunaler Ebene abgestimmt.

Die Gemeindeverwaltung wird damit beauftragt, potentielle Anbieter zu ermitteln und diese anhand vordefinierter Kriterien zu bewerten. Dieser Kriterien sind im Gremium abzustimmen und sollen als Vergabegrundlage dienen.