Bebauungspläne
Hier finden Sie alle Bebauungspläne in ihrem derzeit gültigen Planungsstand.
Laufende Bebauungsplanverfahren
Wohngebiet West II / Gewerbegebiet Nord - 8. Änderung
Bekanntgabe des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet West II / Gewerbegebiet Nord - 8. Änderung“ beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Bei dieser Änderung soll ausschließlich ein Absatz in den textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung des bestehenden Sondergebiets (SO) aufgenommen werden.
Dieser Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, da die Grundzüge der vorhergehenden Planung nicht berührt werden. Darüber hinaus sind keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzwecke der Natura 200 – Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie Auswirkungen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erkennbar. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
In seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 hat der Gemeinderat dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern soll durch die Beteiligung die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur Planung vorzubringen. Parallel zur Bürgerbeteiligung wird die Gemeindeverwaltung ebenso die sogenannten Träger öffentlicher Belange anhören.
Diese vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs ersichtlich.
Die Planunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung inkl. Auswirkungsanalyse) als Entwurf können vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111) von jedermann eingesehen werden.
Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.30 – 12.00, Freitag von 8.30 – 13.00 Uhr, zusätzlich Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr.
Alle Planunterlagen stehen auch auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim (https://www.dossenheim.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene) zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist zur Niederschrift abgegeben werden oder aber schriftlich zugesandt werden (auch per E-Mail an michael.huber(@)dossenheim.de und joerg.ullrich(@)dossenheim.de). Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2 – Planung und Technik, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.
Dossenheim, den 07.01.2025
David Faulhaber
Bürgermeister
Lageplan (PDF-Dokument, 322,16 KB, 13.01.2025)
Satzung (PDF-Dokument, 322,16 KB, 13.01.2025)
Begründung (PDF-Dokument, 625,86 KB, 13.01.2025)
Rechtskräftige Bebauungsplanverfahren
Alter Ortskern
Satzungsbeschluss des einfachen Bebauungsplans und der dazugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum einfachen Bebauungsplan „Alter Ortskern“ behandelt und die entsprechenden Beschlüsse hierüber gefasst.
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim in gleicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan „Alter Ortskern“ als Satzung beschlossen. Ebenfalls wurde die Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Alter Ortskern“ beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplan werden alle innerhalb dieses Geltungsbereiches liegenden zeichnerischen und textlichen Bebauungsvorschriften und örtlichen Bauvorschriften aufgehoben und außer Kraft gesetzt und durch die neuen Regelungen ersetzt.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Satzungsbeschlüsse hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung treten der einfache Bebauungsplan „Alter Ortskern“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans in Kraft.
Jedermann kann das Ergebnis der Abwägung, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim, Fachbereich 2 (Planung und Technik), EG (Zimmer 111 oder 106), einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen auf die Homepage der Gemeinde Dossenheim eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 28.07.2023 (BGBl Nr. 221) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan oder die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 – 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Vorschriften bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird nach § 215 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr (§ 215 Abs. 1 BauGB) bzw. einem Jahr (§ 4 Abs. 4 GemO) seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes oder der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; dies gilt gem. § 215 Abs. 1 BauGB ebenso für beachtliche Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.
Dossenheim, den 24.11.2023
David Faulhaber, Bürgermeister
Der Geltungsbereich ist verkleinert dargestellt und dient der Orientierung
Anlagen:
Bergstraße Nord
Bergstraße Nord II
Breiter Wingert, Schwabenheimer Straße
Brenkenbach
Burggarten, Hosend, Bieth und Oberer Mantelbach
Ursprungsfassung_zeichnerische_Festsetzungen (PDF-Dokument, 11,9 MB, 11.09.2024)
Ursprungsfassung_textliche_Festsetzungen (PDF-Dokument, 291,51 KB, 11.09.2024)
Textliche_Festsetzungen_2._Änderung (PDF-Dokument, 57,15 KB, 11.09.2024)
Satzung_2._Änderung (PDF-Dokument, 76,00 KB, 11.09.2024)
Zeichnerische_Festsetzungen_3._Änderung (PDF-Dokument, 5,09 MB, 11.09.2024)
Textliche_Festsetzungen_3._Änderung (PDF-Dokument, 456,81 KB, 11.09.2024)
Friedhof
Gewerbegebietserweiterung Süd
Inkrafttreten des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschiften.
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat am 27. September 2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung Süd“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, in der jeweils geltenden Fassung, als Satzung beschlossen.
2. Eine Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde i. S. von § 10 Abs. 2 BauGB war nicht erforderlich.
3. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans mit den überplanten Grundstücken ist der Lageplan des Bebauungsplanes auf der Planzeichnung und die Planzeichnung selbst mit den zeichnerischen Festsetzungen vom 26.07.2022 des Büros MVV Regioplan GmbH, Mannheim maßgebend.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von rund 5,3 ha und beinhaltet folgende Grundstücke:
Gewann „Weidenlach“ Flst.-Nr. 8370 (L 531 teilweise),
Gewann „Brühl“ Flst.-Nr. 8411 (Bachgrundstück teilweise), 8422 (Flurweg teilweise), 7706, 7707, 7708, 7709, 7710, 7711, 7712, 7713,
Gewann „Neunviertel“ Flst.-Nr. 7717 (Flurweg teilweise), 7727, 7728, 7728/1, 7728/2, 7729, 7730, 7731, 7732, 7733, 8367, 8368,
Gewann „Spitzäcker“ Flst.-Nr. 7758 (Flurweg teilweise), 7765, 7765/1, 7766, 7766/1, 7767, 7768, 7769, 7770, 7771, 7772, 7773, 7774.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Als externe Ausgleichsfläche im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB kommen neben der ca. 8.000 m2 großen Teilfläche des Flurstücks 8398 im Westen im Gewann „Weidenlache“ noch zwei Waldflächen im Osten der Gemarkung im Gemeindewald von Dossenheim mit 3,1 ha bzw. 4,4 ha hinzu, die in nachfolgender Abbildung dargestellt sind.
4. Inhalt des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan besteht aus:
- Der Planzeichnung mit den zeichnerischen Festsetzungen
- Den textlichen Festsetzungen A – planungsrechtliche Festsetzungen
- Den textlichen Festsetzungen B – örtliche Bauvorschriften
- Den nachrichtlichen Übernahmen C
- Den Hinweisen D
- Der Begründung mit Umweltbericht und ihren Anlagen
jeweils in der Fassung vom 26.07.2022
5. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebietserweiterung Süd“ treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan mit den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung mit ihren Anlagen werden im Internet auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim (https://dossenheim.de/umwelt-und-wirtschaft/bebauungsplaene/) sowie bei der Gemeindeverwaltung Dossenheim, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim, Fachbereich 2, während der üblichen Dienststunden bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
6. Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, werden aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt.
7. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile bzw. für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
8. Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeindeverwaltung Dossenheim geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
9. Nach § 4 Abs.4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
10. Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind.
11. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist
Dossenheim, den 28.09.2022
David Faulhaber, Bürgermeister
Anlagen:
- Erweiterung_Süd_Begründung_Teil_A_B_Satzung (PDF-Dokument, 5,20 MB, 13.05.2024)
- Erweiterung_Süd_B_Plan_Planzeichnung_Satzung (PDF-Dokument, 527,42 KB, 13.05.2024)
- Erweiterung_Süd_B_Plan_TF_Satzung (PDF-Dokument, 761,63 KB, 13.05.2024)
- Bekanntmachung Satzung_GE Erweiterung Süd (Microsoft Word Dokument, 1,38 MB, 13.05.2024)
Hauptstraße, Im Reigart, Kronenburger Hof
Im Reigart
Textliche Festsetzung (PDF-Dokument, 325,16 KB, 11.09.2024)
1. Änderung (PDF-Dokument, 321,81 KB, 11.09.2024)
2. Änderung (PDF-Dokument, 65,90 KB, 11.09.2024)
Ursprungsfassung Aufbauplan (PDF-Dokument, 8,82 MB, 11.09.2024)
Ursprungsfassung Zeichnerische Festsetzungen (PDF-Dokument, 244,17 KB, 11.09.2024)
Ursprungsfassung Baufluchtenplan (PDF-Dokument, 8,08 MB, 11.09.2024)
Kronenburger Hof, Rathausstraße
Langgewann
Lorscher Weg
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans "Lorscher Weg“ und der dazugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2024 die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Lorscher Weg“ behandelt und die entsprechenden Beschlüsse hierüber gefasst.
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim in gleicher Sitzung den Bebauungsplan „Lorscher Weg“ als Satzung beschlossen. Ebenfalls wurde die Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Lorscher Weg“ beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Satzungsbeschlüsse hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan "Lorscher Weg“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans in Kraft.
Jedermann kann das Ergebnis der Abwägung, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim, Fachbereich 2 (Planung und Technik), EG (Zimmer 111 oder 106, 107), einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen auf die Homepage der Gemeinde Dossenheim eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 20.12.2023 (BGBl Nr. 394) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan oder die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Vorschriften bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird nach § 215 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr (§ 215 Abs. 1 BauGB) bzw. einem Jahr (§ 4 Abs. 4 GemO) seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes oder der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; dies gilt gem. § 215 Abs. 1 BauGB ebenso für beachtliche Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.
Dossenheim, den 26.07.2024
David Faulhaber, Bürgermeister
Anlagen:
- Abwägungsvorlage (PDF-Dokument, 556,17 KB, 08.08.2024)
- Bebauungsplan Entwurf - Din A3 (PDF-Dokument, 446,37 KB, 08.08.2024)
- Bebauungsplan Entwurf (PDF-Dokument, 385,06 KB, 08.08.2024)
- Textteil (PDF-Dokument, 249,58 KB, 08.08.2024)
- Begründung (PDF-Dokument, 797,41 KB, 08.08.2024)
- Anlage Artenschutz (PDF-Dokument, 915,27 KB, 08.08.2024)
- Anlage Schallgutachten (PDF-Dokument, 5,04 MB, 08.08.2024)
- Richtlinie (PDF-Dokument, 160,69 KB, 08.08.2024)
- Satzung (PDF-Dokument, 204,94 KB, 08.08.2024)
- Satzung örtlicher BV Bebbaungsplan (PDF-Dokument, 206,58 KB, 08.08.2024)
Ortsmitte II A
Schwabenheimer Hof
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 28.06.2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2023 die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB zum Bebauungsplan „Schwabenheimer Hof – 2. Änderung“ behandelt und die entsprechenden Beschlüsse hierüber gefasst.
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim in gleicher Sitzung den Bebauungsplan „Schwabenheimer Hof – 2. Änderung“ als Satzung beschlossen. Ebenfalls wurde die Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schwabenheimer Hof – 2. Änderung“ beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplan werden alle innerhalb dieses Geltungsbereiches liegenden zeichnerischen und textlichen Bebauungsvorschriften und örtlichen Bauvorschriften aufgehoben und außer Kraft gesetzt und durch die neuen Regelungen ersetzt. Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Satzungsbeschlüsse hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan „Schwabenheimer Hof – 2. Änderung“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans in Kraft.
Jedermann kann das Ergebnis der Abwägung, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim, Fachbereich 2 (Planung und Technik), EG (Zimmer 111 oder 106), einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen auf die Homepage der Gemeinde Dossenheim eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan oder die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 – 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Vorschriften bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird nach § 215 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr (§ 215 Abs. 1 BauGB) bzw. einem Jahr (§ 4 Abs. 4 GemO) seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes oder der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; dies gilt gem. § 215 Abs. 1 BauGB ebenso für beachtliche Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.
Dossenheim, den 28.06.2023
David Faulhaber
Bürgermeister
Anlagen:
- 5. Satzung Bebauungsplan (PDF-Dokument, 206,32 KB, 13.05.2024)
- 6. Satzung örtl. BV (PDF-Dokument, 207,89 KB, 13.05.2024)
- Begründung Schwabenheimer Hof-Änderung 2 (PDF-Dokument, 1,43 MB, 13.05.2024)
- BPlan Schwabenheimer Hof-Änderung 2 (Plan/Zeichenerklärung)) (PDF-Dokument, 684,10 KB, 13.05.2024)
- BPlan Schwabenheimer Hof-Änderung 2 (Lageplan) (PDF-Dokument, 1,24 MB, 13.05.2024)
- Textteil Schwabenheimer Hof-Änderung 2 (PDF-Dokument, 719,86 KB, 13.05.2024)
Sportgebiet
Steinbruch Leferenz
Süd
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans „Süd, 19. Änderung“ und der dazugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan
„Süd, 19. Änderung“ behandelt und die entsprechenden Beschlüsse hierüber gefasst.
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim in gleicher Sitzung den Bebauungsplan
„Süd, 19. Änderung“ als Satzung beschlossen. Ebenfalls wurde die Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süd, 19. Änderung“ beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplan werden alle innerhalb dieses Geltungsbereiches liegenden zeichnerischen und textlichen Bebauungsvorschriften und örtlichen Bauvorschriften aufgehoben und außer Kraft gesetzt und durch die neuen Regelungen ersetzt.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Satzungsbeschlüsse hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan „Süd, 19. Änderung“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans in Kraft.
Jedermann kann das Ergebnis der Abwägung, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim, Fachbereich 2 (Planung und Technik), EG (Zimmer 111 oder 106), einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen auf die Homepage der Gemeinde Dossenheim eingestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 28.07.2023 (BGBl Nr. 221) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan oder die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 – 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Vorschriften bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird nach § 215 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr (§ 215 Abs. 1 BauGB) bzw. einem Jahr (§ 4 Abs. 4 GemO) seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes oder der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; dies gilt gem. § 215 Abs. 1 BauGB ebenso für beachtliche Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.
Dossenheim, den 27.10.2023
David Faulhaber, Bürgermeister
Anlagen:
- Abwägungsvorlage Süd – Änderung 19 – Offenlage 2 ö (PDF-Dokument, 1,10 MB, 13.05.2024)
- 231103 BPlan Süd – Änderung 19 – Ausfertigung – DIN A3 (PDF-Dokument, 400,02 KB, 13.05.2024)
- 231103 BPlan Süd – Änderung 19 – Ausfertigung (PDF-Dokument, 343,21 KB, 13.05.2024)
- 231103 Textteil Süd – Änderung 19 – Ausfertigung (PDF-Dokument, 197,52 KB, 13.05.2024)
- 231103 Begründung Süd – Änderung 19 – Ausfertigung (PDF-Dokument, 515,72 KB, 13.05.2024)
- Anlage 1 – Artenschutz (PDF-Dokument, 1,78 MB, 13.05.2024)
- Anlage 2 – Baugrunduntersuchung (PDF-Dokument, 2,72 MB, 13.05.2024)
- Kopie Vö GN Rechtskraft 04.11.2023 (PDF-Dokument, 155,92 KB, 13.05.2024)
Waldfrieden
West
6. Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. September 2019 die 6. Änderung des Bebauungsplans „West“ mit seinen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Weitere Informationen können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen:
- Bebauungsplan (PDF-Dokument, 703,41 KB, 13.05.2024)
- Textteil (PDF-Dokument, 193,47 KB, 13.05.2024)
- Begründung (PDF-Dokument, 725,93 KB, 13.05.2024)
- Satzungen (PDF-Dokument, 927,55 KB, 13.05.2024)
- Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (PDF-Dokument, 3,79 MB, 13.05.2024)
- Veröffentlichungstext in den Gemeindenachrichten (PDF-Dokument, 1,08 MB, 13.05.2024)
West II, GE Nord
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. September 2019 die 6. Änderung des Bebauungsplans „West“ mit seinen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Weitere Informationen können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen:
- Bebauungsplan (PDF-Dokument, 703,41 KB, 13.05.2024)
- Textteil (PDF-Dokument, 193,47 KB, 13.05.2024)
- Begründung (PDF-Dokument, 725,93 KB, 13.05.2024)
- Satzungen (PDF-Dokument, 927,55 KB, 13.05.2024)
- Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (PDF-Dokument, 3,79 MB, 13.05.2024)
- Veröffentlichungstext in den Gemeindenachrichten (PDF-Dokument, 1,08 MB, 13.05.2024)