Betreuung von Grundschulkindern
- Flexible Nachmittagsbetreuung Neubergschule
- Frühbetreuung von Montag bis Freitag, 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr mit 15 Plätzen
- Hort von Montag bis Freitag, 12:00 Uhr bis 17:30 Uhr mit 50 Plätzen
- Ferienbetreuung Pfingsten: Dienstag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr mit 40 Plätzen
Kernzeitbetreuung Kurpfalzschule
- Montag bis Freitag, 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
- Zusätzlich gibt es für die Eltern beider Schulen die Möglichkeit ihre Kinder bei FLITZ, der flexiblen Nachmittagsbetreuung der TSG 1889 Dossenheim, anzumelden.
FerienClub - Ferienbetreuung für Grundschüler
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Postillion und des Jugendbüros bieten den Kindern interessante und vielseitige Aktionen und Beschäftigungen an.
Ferienbetreuung
Das Jugendbüro der Gemeinde Dossenheim organisiert gemeinsam mit dem Postillion e.V. eine Ferienbetreuung für Grundschüler – den Ferienclub. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Postillion und des Jugendbüros bieten den Kindern interessante und vielseitige Aktionen und Beschäftigungen an.
- Mitmachen können alle Grundschulkinder ab der ersten Klasse.
- Betreuungszeit: Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
- Treffpunkt ist in den Horträumen der Neubergschule.
Eine Anmeldung erfolgt über die Homepage der Schulbetreuung Rhein-Neckar. Schulbetreuung ist nur wochenweise möglich und auf Wunsch mit Mittagessen buchbar.
In den Sommerferien wird ein abwechslungsreiches Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche unter Mitwirkung der Dossenheimer Vereine und Organisationen angeboten. Koordiniert wird das Programm durch das Jugendbüro, das selbst einige Aktionen anbietet.
Einkommensabhängige Zuschüsse auf Elternbeiträge
Die Richtlinien über die Bezuschussung der Elternbeiträge von Betreuungseinrichtungen für Kinder der Dossenheimer Schulen wurden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 22.10.2024 mit einer Anhebung der Einkommensgrenzen, mit Wirkung ab dem Schuljahr 2024/2025, neu gefasst. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Gesamteinkommen bzw. sämtlichen Einkünften aller im Haushalt lebenden Personen. Falls das relevante Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abschließend feststeht, wird eine vorläufige Ermäßigung gewährt. Die endgültige Festsetzung erfolgt nach Einreichung aller geforderten Nachweise.
Die aktuellen Einkommensgrenzen und Förderstufen sind in den folgenden Tabellen mit den derzeit gültigen Werten dargestellt.
Ermitteltes Netto-Jahreseinkommen:
Personen im Haushalt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
2 | 24.420,00 € | 28.050,00 € | 31.460,00 € | 34.870,00 € |
3 | 31.240,00 € | 35.530,00 € | 40.040,00 € | 44.440,00 € |
4 | 37.840,00 € | 43.230,00 € | 48.620,00 € | 53.900,00 € |
5 | 44.440,00 € | 50.710,00 € | 57.090,00 € | 63.360,00 € |
Stufe | Prozentuale Zuschüsse auf die Elternbeiträge |
unermäßigter Beitrag | 0% |
4 | 25% |
3 | 50% |
2 | 75% |
1 | 100% |
Erläuterung:
Als Nettojahreseinkommen gelten alle Einkünfte in Geld oder geldwerten Leistungen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Steuerpflicht. Dazu gehören sowohl regelmäßig wiederkehrende als auch einmalige Einkünfte.
Zu den Einkünften gehören unter anderem:
- Arbeitsentgelt: Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, Wartegelder
- Ruhestandseinkünfte: Ruhegelder, Renten (einschließlich Zusatz- und Betriebsrenten), Witwen-/Witwerrenten, Waisengelder
- Selbständigkeit und Unternehmenseinnahmen: Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft
- Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Kapitalvermögen
- Miet- und Pachteinnahmen: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Transferleistungen und Sozialleistungen: Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld), Leistungen zur Ausbildungsförderung (z. B. BAföG), Unterhaltsleistungen, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld
- Sachbezüge: Geldwerte Vorteile, z. B. freie Unterkunft, Verpflegung oder Dienstwagen
Voraussetzung:
- Die Förderung gilt ausschließlich für Kinder mit Hauptwohnsitz in Dossenheim.
- Es werden nur Betreuungseinrichtungen berücksichtigt, die in Dossenheim betrieben werden.
- Die Einkommensgrenzen richten sich nach den jeweils gültigen Richtlinien der Gemeinde Dossenheim.
- Leistungen oder Hilfen des Sozialamtes, des Jugendamtes, des Arbeitsamtes oder anderer Stellen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Antrag
Bitte geben Sie alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf deren Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Auch einmalige Einnahmen sind anzugeben. Zu den Einnahmen gehören unter anderem Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- oder Witwer- sowie Waisengelder, Renten (auch Zusatzrenten), Betriebsrenten, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen (beispielsweise Zinsen aus Sparguthaben), aus Vermietung und Verpachtung, Lohnersatzleistungen, Leistungen zur Förderung einer Ausbildung, Unterhaltsleistungen, Sachbezüge, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld.
Voraussetzungen
- Nur für Kinder, die in Dossenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- Nur für Einrichtungen, die in Dossenheim betrieben werden
- Berechnung der Einkommensgrenzen nach geltenden Richtlinien der Gemeinde Dossenheim
- Vorrangig sind Hilfen von Sozial-, Jugend-, Arbeitsamt und sonstigen Stellen
Hinweis
Es handelt sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde Dossenheim, es besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung:
Sandra Schmitt
Telefonnummer: 06221 8651 302
E-Mail schreiben


