Knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen für Bundestagswahl
Die verkürzten Fristen wurden so gewählt, dass den Parteien und Bewerbern nach § 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes innerhalb des engen Zeitrahmens der größtmögliche zeitliche Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt wird, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden.
Der letzte Tag für die Entscheidung des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags und des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste ist aufgrund der verkürzten Fristen nun der Donnerstag, 30. Januar 2025.
Nach diesen Beschwerdeentscheidungen kann erst die Freigabe zum Stimmzetteldruck erfolgen. Unter Anwendung der Fristen könnte der Druck entweder noch am Donnerstag, 30. Januar 2025, oder ab Freitag, 31. Januar 2025, beginnen.
Demnach müssen wir davon ausgehen, dass uns voraussichtlich erst ab etwa Donnerstag, 6. Februar 2025, oder Freitag, 7. Februar 2025 die Stimmzettel zur Verfügung stehen. In der Folge können wir somit erst ab diesem Zeitpunkt mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen.
Zwischen der Zustellung der Stimmzettel an die Gemeindeverwaltung und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei den Kommunen eingegangen sein müssen, liegt dann nur ein Zeitraum von gut zwei Wochen. Dies stellt auch für uns angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar. Wir sind daher bestrebt, bereits im Vorfeld alle nötigen Vorbereitungen getroffen zu haben, damit wir, sobald die Stimmzettel zur Verfügung stehen, mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen können. Bei der innerörtlichen Postzustellung kommt demnach auch Gemeindepersonal zum Einsatz.
Wie Sie somit unschwer erkennen können, wird der späte Versand der Briefwahlunterlagen nicht etwa durch die Gemeindeverwaltung verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Briefwahlunterlagen können ohne Terminvereinbarung zu den Rathausöffnungszeiten beantragt werden. Es besteht dann auch eine Möglichkeit gleich im Rathaus in einer Wahlkabine den Stimmzettel zu kennzeichnen und den Wahlbrief dann wieder bei der Rathausinformation abzugeben.
Neben den Rathausöffnungszeiten bieten wir Sonderöffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung) zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Dienstag, 11.02.2025 und Dienstag, 18.02.2025 von 14-17:30 Uhr
Mittwoch, Donnerstag, 12.02.2025 und 13.02.2025 von 14-16 Uhr sowie
Mittwoch, Donnerstag, 19.02.2025 und 20.02.2025 von 14-16 Uhr
Freitag, 21.02.2025 von 8:30-15 Uhr
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, Wahlscheine onlinezu beantragen. Die Online-Antragsmöglichkeit und somit das Portal wird am Donnerstag, 20.02.2025 um 12 Uhr geschlossen.