Bebauungsplan „Ortsmitte II A - 3. Änderung“
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ortsmitte II A – 3. Änderung“ gefasst sowie die Frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 u. 4 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung (Abgrenzungsplan) ersichtlich.
Dieser Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, da die Grundzüge der vorhergehenden Planung nicht berührt werden.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Für das Gebiet „Ortsmitte II A“ soll einerseits eine angemessene und maßvolle Verdichtung ermöglicht werden. Anderseits sollen auch die bestehenden Qualitäten nahe dem Ortskern aufrechterhalten und Strukturen sowie der Gebietscharakter dauerhaft gesichert werden.
Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern soll durch die Beteiligung die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur Planung vorzubringen. Parallel zur Bürgerbeteiligung wird die Gemeindeverwaltung ebenso die sogenannten Träger öffentlicher Belange anhören.
Die Planunterlagen (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen - Ziele und Zwecke der Planung, Städtebauliche Analyse) als Vorentwurf können vom 04.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111) von jedermann eingesehen werden.
Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.30 – 12.00, Freitag von 8.30 – 13.00 Uhr, sowie Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr.
Alle Planunterlagen stehen auch auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim https://www.dossenheim.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist zur Niederschrift abgegeben werden oder aber schriftlich zugesandt werden (auch per E-Mail an michael.huber(@)dossenheim.de und joerg.ullrich(@)dossenheim.de). Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2 – Planung und Technik, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.
Dossenheim, den 25.03.2025
David Faulhaber
Bürgermeister