Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd , 4. Änderung“
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.01.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ gefasst.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Auslöser für diese Planung sind konkrete Wünsche mehrerer in diesem Gebiet ansässigen Unternehmen in Bezug auf eine Nachverdichtung bzw. Erweiterungen ihrer Betriebsstandorte im Gebiet. Darüber hinaus ist es das kommunalpolitische Ziel der Gemeinde, vorrangig die Innenentwicklung zu stärken und Baulücken zu schließen umso den Flächenverbrauch insbesondere im Außenbereich einzudämmen.
Ziel der Planung ist es, in diesem Bereich eine zweckorientierte, verdichtete Bebauung zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die bisherigen Festsetzungen optimiert bzw. vereinfacht und flexibler gestaltet werden.
In der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 18.03.2025 wurde der Änderungsentwurf „Gewerbegebiet Süd, 4. Änderung“ vorgestellt und die Frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 u. 4 BauGB beschlossen.
Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern soll durch die Beteiligung die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur Planung vorzubringen. Parallel zur Bürgerbeteiligung wird die Gemeindeverwaltung ebenso die sogenannten Träger öffentlicher Belange anhören.
Diese vorgesehene frühzeitige Beteiligung nach § 3 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Bebauungsplanvorentwurfs ersichtlich.
Die Planunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) als Vorentwurf können vom 04.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111) von jedermann eingesehen werden.
Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.30 – 12.00, Freitag von 8.30 – 13.00 Uhr, sowie Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr.
Alle Planunterlagen stehen auch auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim https://www.dossenheim.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist zur Niederschrift abgegeben werden oder aber schriftlich zugesandt werden (auch per E-Mail an michael.huber(@)dossenheim.de und joerg.ullrich(@)dossenheim.de). Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2 – Planung und Technik, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.
Dossenheim, den 25.03.2025
David Faulhaber
Bürgermeister