Stadt Heidelberg informiert über Offenlage im Zusammenhang mit Bürgerwindpark Lammerskopf
Der Verband Region Rhein-Neckar prüft derzeit im Zuge der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Östlich von Heidelberg wurde in diesem Rahmen das Vorranggebiet „Lammerskopf“ (HD/RNK-VRG02-W) ausgewiesen.
Die Stadt Heidelberg beabsichtigt als Untere Naturschutzbehörde die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Bergstraße - Mitte“ zugunsten der Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich Lammerskopf zu ändern.
Im Rahmen der Zonierung des Landschaftsschutzgebietes „Bergstraße-Mitte“ werden Zonen ausgewiesen, in welchen die Errichtung oder wesentliche Änderung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen und der hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen ermöglicht wird.
Der Entwurf zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Bergstraße-Mitte“ sowie die o.g. Unterlagen liegen von Freitag, den 13.06.2025 bis einschließlich Montag, den 14.07.2025 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.25, 2.OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:
Montag - Donnerstag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Ebenfalls können die Unterlagen während der Auslegungsfrist auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de › Entwickeln › Bürgerwindpark Lammerskopf eingesehen werden.
Bedenken und Anregungen können hier während der Auslegungsfrist mündlich (zur Niederschrift), schriftlich oder elektronisch (E-Mail: windenergie@heidelberg.de) vorgebracht werden.
Stadt Heidelberg
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie