Gemeinderat fasst Beschlüsse in öffentlicher Sitzung
Erstelldatum01.08.2025
Der Dossenheimer Gemeinderat tagt in öffentlicher Sitzung über folgende Tagesordnungspunkte:
Sanierung des Regenrückhaltebeckens am Mantelbach
Nach öffentlicher Ausschreibung der Arbeiten und Submission Anfang Juli, erhält die Firma Zehe Bau aus Burkardroth den Zuschlag für die Sanierungsarbeiten. Das Gremium stimmt der Beauftragung einstimmig zu und fast den Vergabeschluss.
Schulhof der Kurpfalzschule wird neugestaltet
Der Gemeinderat beschließt ebenfalls einstimmig die Landschaftsbauarbeiten für die Neugestaltung des Schulhofs der Kurpfalzschule von der ortsansässige Firma GaLaBau Böttinger durchführen zu lassen. Das Unternehmen hatte im Ausschreibungsverfahren das günstigste und wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Fahrradvermietungssystem VRNnextbike wird fortgeführt
In Dossenheim gibt es seit 2018 das regionale Fahrradvermietungssystem VRNnextbike, welches seither sehr gut angenommen wird. Als sinnvolle Ergänzung des ÖPNV, steigen die Ausleihzahlen jährlich. Nun läuft der Vertrag mit der VRN GmbH aus, sodass eine Entscheidung über die Fortführung zu treffen ist. Die Thematik wurde bereits in öffentlicher Sitzung des Technischen Ausschusses vorberaten. Das Gremium beschließt mehrheitlich das Angebot bis zum 28.02.2035 fortzuführen. Ein Antrag zur Beibehaltung eines Lastenfahrrades wurde mehrheitlich abgelehnt. Weiter wird der Gemeinde die Option gegeben das Vermietungssystem, nach diesem Zeitpunkt, um weitere vier Jahre zu verlängern. Im Zuge dieses Beschlusses, erhält die Verwaltung auch die Ermächtigung entsprechende Finanzierungsvereinbarungen zu treffen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den kommenden Jahren bereitgestellt.
Bürgerbegehren gegen die Errichtung von Windkraftanlagen auf gemeindeeigenen Grundstücken im Dossenheimer Wald ist zulässig
Seit einiger Zeit befassen sich die kommunalen Gremien der Gemeinden Dossenheim und Schriesheim mit dem Thema Windkraft im Bereich „Weißer Stein“. Nun wurde von einer Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht und ein entsprechender Antrag mit Unterschriftslisten an die jeweiligen Verwaltungen übergeben. Zielsetzung dieses Begehrens ist es, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg trifft hierzu klare Regelungen:
„Über eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, kann die Bürgerschaft einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).“
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen richten sich ebenfalls nach diesen Vorschriften, sodass die Gemeindeverwaltung den vorliegenden Antrag geprüft und festgestellt hat, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Aufgrund dieser Tatsache stellt der Gemeinderat offiziell fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Das Gremium beschließt ferner einstimmig, die Abstimmung am 09.11.2025 stattfinden zu lassen. Diese Terminierung erfolgt analog zur Nachbarkommune Schriesheim, die in ihrer Gemeinderatssitzung am 23.07.2025 ebenfalls über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum Thema Windkraft Beschluss fasste.
Gemeindeabstimmungsausschusses für den Bürgerentscheid im November gebildet
Nach dem Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg gelten für die Durchführung eines Bürgerentscheids die Bestimmungen über die Wahl des Bürgermeisters. Somit ist für den anstehenden Bürgerentscheid ein Ausschuss zu bilden, dem die Abstimmungsleitung und die Feststellung des Stimmergebnisses obliegt. Dieses Gremium besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern, die vom Gemeinderat aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen sind.
Neben den Stellvertretungen des Bürgermeisters wurde je Fraktion eine Person als Beisitzer/in vorgeschlagen und gewählt:
B 90/Die Grünen: Katharina Pfeil
CDU: Sören Ducati
Freie Wähler: Rico Zimmermann
SPD: Admir Ilazi
Die Linke: Aurelia Bachmeier
FDP: Andreas Maier
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt die Annahme verschiedener Geldspenden. Die Zuwendungen werden entsprechend des gewünschten Verwendungszwecks eingesetzt.


