Gemeinderat Dossenheim fasst Beschlüsse
Erstelldatum04.10.2025
Der Dossenheimer Gemeinderat tagt in öffentlicher Sitzung und fasst folgende Beschlüsse:
Radweg nach Schwabenheim wird nicht gebaut
Der Gemeinderat hebt den Durchführungsbeschluss für den Bau eines durchgängigen Radwegs von Dossenheim nach Schwabenheim auf. Für den geplanten Lückenschluss des Radwegs wäre ein Verkauf privater Flächen an die Gemeinde nötig gewesen. Da dies keinen Erfolg hatte und die Frist für eine zugesagte Förderung mittlerweile ausgelaufen ist, nehmen Gemeinderat und Verwaltung einstimmig Abstand von diesem Vorhaben.
Gebühren der Gemeindebücherei angepasst
Die Jahresgebühr für die Gemeindebücherei wird zum 1. Januar 2026 von 15 Euro auf 18 Euro erhöht. Die Gebührenordnung wird entsprechend angepasst.
Gebühren für Nutzung der Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus angepasst
Für die Nutzung des Saals im Feuerwehrhaus wird ab sofort eine Gebühr erhoben. Aktuell ist die Nutzung des Saals kostenlos und es werden lediglich Nebenkosten und Sonderreinigungsgebühren erhoben. Da dies bei anderen kommunalen Vermietungen nicht der Fall ist, wird die Gebührenordnung der Feuerwehr dahingehend angepasst. Dem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
„Brötchentaste“ für Parken in der Tiefgarage Kronenburger Hof
In der Tiefgarage Kronenburger Hof ist es ab sofort möglich eine Stunde kostenlos zu parken. Mit dieser „Brötchentaste“ am Parkautomat soll das Kurzzeit-Parken für einen Einkauf erleichtert werden. Die Satzung wird entsprechend angepasst, entscheidet der Gemeinderat einstimmig.
Zweitwohnsitzsteuer wird eingeführt
Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von zehn Prozent zu. Dies soll unter anderem einen Anreiz zur Anmeldung eines Hauptwohnsitzes darstellen, damit die Gemeinde Dossenheim an den benötigten finanziellen Ressourcen des kommunalen Finanzausgleichs partizipieren kann. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. Hier (PDF-Dokument, 1,57 MB, 07.10.2025)kann man die Satzung nachlesen.
Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer. Der Hebesatz wird von fünf Prozent auf 20 Prozent angehoben, entscheidet der Gemeinderat einstimmig. Hier (PDF-Dokument, 2,23 MB, 07.10.2025) kann man die Satzung nachlesen.


