Gemeinderat fasst Beschlüsse in öffentlicher Sitzung
Erstelldatum27.02.2026
Der Dossenheimer Gemeinderat tagt am 24. Februar über folgende Tagesordnungspunkte:
Windkraft – Einrichtung eines Projektbeirats
Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Projektbeirats „Windkraft“. Der Beirat setzt sich aus Bürgermeister, Verwaltungsmitarbeitern und jeweils einem Gemeinderatsmitglied der jeweiligen Fraktionen zusammen. Bei diesem Gremium handelt es sich um keinen Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Es hat damit keine beschließende oder empfehlende Funktion. Der Projektbeirat soll ausschließlich projektbezogene Informationen aufnehmen, bündeln und an die jeweiligen Fraktionen zur weiteren Beratung weitergeben. Der Projektbeirat soll durch das kostenlose Forum Energiedialog des Landes Baden-Württemberg begleitet werden.
2. Anhörung und Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2025 die Durchführung der 2. Anhörung und der 2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen. Die Gemeinde Dossenheim wird an dem formellen Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Das Gebiet um den Weißen Stein bleibt weiterhin Bestandteil des Vorranggebiets. Aufgrund des erforderlichen Pufferbereichs zum Natura-2000-Gebiet (Vogelschutzgebiet) wurde die Flächenkulisse jedoch um rund 26,7 Hektar reduziert.
Durch die Ausweisung der reduzierten Fläche ergeben sich keine Änderungen an der grundsätzlichen Zielsetzung i. S. Windkraft, sodass von Seiten der Gemeindeverwaltung keine Bedenken gegen den Planentwurf vorgetragen werden und der Gemeinderat diesem mit großer Mehrheit zustimmt.
Sachstandsbericht zum Bauablauf „Haus der Begegnung“
Das Planungsbüro Morast-Zahra berichtet über die bereits erbrachten Bauleistungen und gibt an, dass die Arbeiten sich derzeit in der vorbereitenden Phase für die nachfolgenden Verbauarbeiten befinden. Die bisher ausgeführten Leistungen wurden entsprechend der Planung, den technischen Regelwerken sowie den örtlichen Gegebenheiten umgesetzt. Wesentliche Abweichungen vom vorgesehenen Ablauf wurden bislang nicht festgestellt.
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht der Baumaßnahme zur Kenntnis.
4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ – Abwägungs- u. Satzungsbeschluss
Die Offenlage der 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd ist abgeschlossen. Der Gemeinderat wägt die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Abwägungsvorlage ab und beschließt, wie vom Technischen Ausschuss empfohlen, die 4. Änderung des Bebauungsplans ohne weitere Aussprache einstimmig als Satzung.
Erneute Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2026
Bei einer erneuten Überprüfung der Vergnügungssteuersatzung wurde festgestellt, dass bei der Festlegung des Steuersatzes die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen nichtzutreffend berücksichtigt wurden. Im interkommunalen Vergleich hätte sich dadurch in Dossenheim eine deutlich höhere Steuerbelastung ergeben, sodass es zur Anpassung des Steuersatzes kommt.
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Vergnügungssteuersatzung wie folgt: Der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wird rückwirkend zum 01.01.2026 von 20 Prozent auf 9 Prozent des elektronisch gezählten Spieleinsatzes festgesetzt.
Zusammenfassender Beschluss über die Spendeneingänge 2025
Im Jahr 2025 wurden Gesamtspenden in Höhe von 5090 Euro vereinnahmt. Hierüber ist gemäß Gemeindeordnung Baden-Württemberg ein Spendenbericht zu erstellen.
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Spendenbericht zur Kenntnis.


