Bebauungsplan „Hauptstraße – Im Reigart – Am Kronenburger Hof, 1. Änderung“
Erstelldatum02.05.2026
Beteiligung der Öffentlichkeit - Erneute Offenlage vom 04.05. – 08.06.2026 (§§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB)
Für das Änderungsverfahren fand bereits in der Zeit vom 18.07.2025 – 29.08.2025 eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 mit allen eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen beschäftigt und die Abwägung vorgenommen.
In gleicher Sitzung hat er die erneute Offenlage nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung beauftragt.
Aufgrund der Anregungen wurde der bisherige Entwurf überarbeitet und der ergänzte Bebauungsplanentwurf wird nun erneut ausgelegt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Der betroffenen bzw. interessierten Öffentlichkeit soll durch die Beteiligung die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur Planung vorzubringen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Gemeindeverwaltung ebenso die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange anhören.
Diese vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs ersichtlich.
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans „Hauptstraße – Im Reigart – Am Kronenburger Hof, 1. Änderung“ mit allen Unterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, Abwägungsvorlage der bisherigen Offenlage) kann in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim unter folgendem Link: https://www.dossenheim.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene-1 eingesehen werden.
Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen durch Aushang während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111). Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.30 – 12.00, Freitag von 8.30 – 13.00 Uhr, sowie Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr.
Stellungnahmen zur Planung sollen während des Auslegungszeitraums elektronisch als E-Mail an Bauamt(@)Dossenheim.de übermittelt werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2, Bauverwaltung, abgegeben werden.
Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim. Im Falle einer Niederschrift sowie für persönliche Rückfragen ist eine vorherige Terminvereinbarung zu empfehlen (Telefonnummer 06221 / 86 51 211 oder per E-Mail an Bauamt(@)dossenheim.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.
Dossenheim, den 27.04.2026
David Faulhaber
Bürgermeister



