Hinweise für Hundehalterinnen und Hundehalter
Erstelldatum22.05.2026
Immer wieder erreichen die Gemeinde Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen, Grünanlagen, Spielplatzbereichen sowie vor privaten Grundstücken. Darüber hinaus kommt es vermehrt zu Problemen durch freilaufende Hunde auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und verantwortungsbewusstes Verhalten.
Hundekot bitte beseitigen
Bitte entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zuverlässig und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß. Nutzen Sie hierfür die von der Gemeinde bereitgestellten Hundetoiletten, Tütenspender und Abfallbehälter.
Wichtig: Bitte entsorgen Sie Hundekotbeutel nicht in privaten Mülltonnen der Anwohnerinnen und Anwohner.
Hundekot stellt nicht nur ein Ärgernis dar, sondern kann auch Krankheitserreger übertragen. Besonders betroffen sind Gehwege, Grünanlagen, Schulhöfe und Kinderspielplätze. Hunde dürfen auf Spielplätzen und Liegewiesen nicht mitgeführt werden.
Standorte der Hundetoiletten und Tütenspender
Im Gemeindegebiet stehen zahlreiche Hundetoiletten, Tütenspender und Mülleimer zur Verfügung, unter anderem:
Oberer Ortsteil
- Am Neuberg (Nähe Steinbruch Leferenz)
- Verlängerte Straße Im Fuchsloch
- Verlängerte Heidelberger Straße
- Verlängerte Kirchstraße
- Verlängerte Schriesheimer Straße
- Rathausplatz / Zunftbaum
- Verlängerter Frankenweg
- Alte Gütertrasse zwischen Schwabenheimer Straße und Lorscher Weg
Unterer Ortsteil
- Goethestraße / Hölderlinstraße
- Gerhart-Hauptmann-Straße
- Grünanlage Jahnstraße / Konrad-Adenauer-Straße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Grünanlagen im westlichen Feldwegbereich
- Lindenweg
- Randstraße / Anne-Frank-Straße
Ortsteil Schwabenheim
- Ende der Ortsstraße bei den öffentlichen Parkplätzen
- Feldanfang „Im Lochgewann“
Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen
Bitte achten Sie darauf, dass Hunde nicht auf Äckern, Wiesen oder landwirtschaftlichen Nutzflächen frei herumlaufen oder dort ihre Notdurft verrichten. Hundekot kann Erntegut verunreinigen und zu erheblichen Problemen für die Landwirtschaft führen.
Bleiben Sie daher möglichst auf den Wirtschaftswegen und führen Sie Ihren Hund so, dass keine Beeinträchtigungen für Mensch, Natur und Landwirtschaft entstehen.
Leinenpflicht im Innenbereich
Im gesamten bebauten Innenbereich von Dossenheim gilt für Hunde aller Rassen und Größen Leinenpflicht. Damit sollen gefährliche Situationen und Beißvorfälle vermieden werden.
Auch im Außenbereich muss ein Hund jederzeit unter Kontrolle seines Halters stehen und auf Zuruf reagieren. Wenn dies nicht gewährleistet ist, sollte der Hund angeleint werden.
Leinenpflicht in den Weinbergsbereichen
In den Weinbergsbereichen (entlang und innerhalb der Weinanbau- und Rebflächen) gilt im Moment ebenfalls eine Anleinpflicht für Hunde. Dies wurde im Zuge der Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises vom 09.12.2025 zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest erlassen.
Hundesteuermarke
Hunde ab einem Alter von drei Monaten müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Die ausgegebene Hundesteuermarke ist außerhalb des eigenen Grundstücks sichtbar am Hund zu tragen.
Gemeinsam Rücksicht nehmen
Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis und Mithilfe, damit öffentliche Flächen sauber bleiben und ein rücksichtsvolles Miteinander möglich ist.
Sollten Ihnen Verstöße auffallen, sprechen Sie die betreffenden Personen nach Möglichkeit freundlich an. Bei konkreten Meldungen kann die Gemeinde entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen prüfen.
Fachdienst 3.2 – Ordnungsamt
Stannek



