Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden
Erstelldatum19.06.2026
Für mehr Sicherheit auf unseren Straßen und Wegen
Immer wieder wird festgestellt, dass Hecken, Sträucher und Bäume von privaten Grundstücken in Gehwege, Radwege oder Fahrbahnen hineinragen. Dadurch können Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie der Fahrzeugverkehr beeinträchtigt und gefährdet werden.
Die Gemeindeverwaltung weist deshalb darauf hin, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, überhängende Äste, Hecken und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, zurückzuschneiden (§ 28 Abs. 2 Satz 3 Straßengesetz Baden-Württemberg).
Auch während der Vegetationsperiode ist ein Rückschnitt zulässig, wenn er aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Das im Naturschutzrecht geregelte Schnittverbot steht solchen notwendigen Maßnahmen nicht entgegen.
Bitte achten Sie darauf, dass folgende Mindesthöhen freigehalten werden:
- 2,50 Meter über Geh- und Radwegen
- 4,50 Meter über Fahrbahnen
Dieses sogenannte Lichtraumprofil ist für die sichere Nutzung der Verkehrswege unerlässlich. Darüber hinaus sind Hecken und Sträucher entlang von Straßen und Gehwegen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Die Gemeindeverwaltung wird in den kommenden Wochen verstärkt auf die Einhaltung dieser Vorschriften achten. Sofern erforderlich, werden betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer direkt angesprochen. Wir bitten daher alle Anliegerinnen und Anlieger, ihre Bepflanzungen zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zurückzuschneiden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu mehr Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum.
Fachdienst 3.2 – Ordnungsamt
Stannek


