Bebauungsplan „Ortsmitte II A, 3. Änderung“ (§ 13a BauGB)
Erstelldatum21.07.2026
Beteiligung der Öffentlichkeit – Erneute Offenlage vom 27.07.2026 – 31.08.2026
(Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB)
Für das Änderungsverfahren fand bereits vom 04.04.2025 – 09.05.2025 eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) statt. Des Weiteren erfolgte bereits in der Zeit vom 02.02. – 06.03.2026 eine Offenlage des Bebauungsplanentwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Belange wurde die Möglichkeit gegeben, Anregungen zur Planung vorzubringen.
Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 mit allen eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschäftigt und die Abwägung vorgenommen. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen an der Planung ist eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs erforderlich. Der Gemeinderat hat daher die erneute Offenlage des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte II A“ beschlossen.
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs ersichtlich.
Der Beschluss sowie die vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Gegenüber der Offenlage die in der Zeit vom 02.02.-06.03.2026 stattfand, wurde der Entwurf des Bebauungsplanes nun geändert.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:
In den textlichen Festsetzungen:
- Reduzierung der max. Firsthöhen sowie Einführung zusätzlicher Traufhöhen (Kap. B.2.2)
- Anpassung der Regelungen zu Baulinien, überbaubaren Grundstücksflächen und Tiefgaragen; Zulassung eines Zurücktretens hinter die Baulinie für rückwärtige Hauptbaukörper sowie Klarstellung zur Zulässigkeit unterirdischer Garagen (Kap. B.4, B.6.4)
- Konkretisierung der Festsetzungen zu versickerungsfähigen Belägen durch Vorgaben zu Sickerfugen, wasserdurchlässigen Tragschichten und dem Ausschluss wassergebundener Decken (Kap. B.8.1)
- Aufnahme zusätzlicher Anforderungen zum Schutz von Boden und Grundwasser (Kap. B.8.4, B.8.5)
- Erweiterung der artenschutzrechtlichen Festsetzungen um Nisthilfen für Höhlenbrüter, Mehlschwalben und Mauersegler, Fledermausquartiere sowie Maßnahmen zum Schutz von Eidechsen (Kap. B.8.2)
- Konkretisierung der Dachbegrünungspflicht einschließlich Regelungen zu Dachterrassen, Wintergärten und Terrassenüberdachungen (Kap. B.9.1)
- Aufnahme eines neuen Kapitels zu Altstandorten (Kap. D.3)
- Ergänzung von Hinweisen zu ökologischer Baubegleitung, naturverträglicher Beleuchtung, Vogelschlagvermeidung, Rodungs- und Abrisszeiten, Grundwasserschutz, Regenwasserbewirtschaftung, Starkregenvorsorge, Zisternen und Bodenschutz (Kap. E.2, E.4 bis E.10)
In der Planzeichnung
- geringfügige Erweiterung des Baufensters nach Westen zur Einbeziehung des Bestands inkl. Anbauten (Friedrichstraße 24a)
- Das Planzeichen zur Abgrenzung unterschiedlicher Firstrichtungen/Baugebiete wurde auf Bereiche außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche erweitert
- Das gekennzeichnete Planzeichen zur Abgrenzung unterschiedlicher Firstrichtungen/Baugebiete im Bereich Friedrichstraße-Beethovenstraße-Richard-Wagner-Straße wurde entfernt
In der Begründung
- Ergänzung und Aktualisierung der Umweltbelange, insbesondere zu Artenschutz, Boden-, Wasser- und Klimaschutz (Kap. A.7).
- Ergänzung der Ausführungen zur Niederschlagswasserbeseitigung und Regenwasserbewirtschaftung (Kap. A.8.2)
- Aufnahme eines neuen Kapitels zu den Altstandorten im Plangebiet (Kap. A.9).
- Aktualisierung der planungsrechtlichen Ausgangslage entsprechend dem aktuellen Regionalplan
(Kap. B.1)
- Anpassung der Begründung an die geänderten Festsetzungen zu Gebäudehöhen, überbaubaren Grundstücksflächen sowie Umwelt- und Begrünungsmaßnahmen (Kap. D.2.2, D.4, D.8 und D.9).
Maßgebend sind folgende Unterlagen:
- Entwurf Bebauungsplan „Ortsmitte IIA, 3. Änderung“, Planzeichnung
- Entwurf Bebauungsplan „Ortsmitte IIA, 3. Änderung“, Textteil mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Entwurf Bebauungsplan „Ortsmitte IIA, 3. Änderung“, Begründung
jeweils mit Stand vom 13.01.2026/16.06.2026.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da er der Nachverdichtung eines Siedlungsgebietes im Innenbereich dient und die Voraussetzungen gegeben sind.
Eine formale Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich und wird nicht durchgeführt. Die Belange der Umwelt wurden ermittelt und in angemessener Form in die Abwägung eingestellt.
Ziel und Zweck dieser Planung ist durch eine gezielte städtebauliche Weiterentwicklung bestehende innerörtliche Potenziale zu nutzen und gleichzeitig den Charakter des Ortskerns zu bewahren.
Neben der Aktivierung von leerstehenden Gebäuden spielt auch die Umnutzung von Nichtwohngebäuden eine wichtige Rolle. Die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet soll durch eine höhere Flexibilität in der Bebaubarkeit gefördert werden und die innerörtlichen Wohnraumpotentiale besser ausgeschöpft werden.
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte II A, 3. Änderung“ mit allen Unterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, Betrachtung der Umweltbelange sowie die Abwägungsvorlage) können in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim unter folgendem Link: www.dossenheim.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene-1 eingesehen werden.
Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen durch Aushang während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111). Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.30 – 12.00, Freitag von 8.30 – 13.00 Uhr, sowie Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr.
Stellungnahmen zur Planung sollen während des Auslegungszeitraums, elektronisch als E-Mail an Bauamt@Dossenheim.de übermittelt werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB können Stellungnahmen nur in Bezug auf die Änderungen bzw. Ergänzungen abgegeben werden, diese können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2, Bauverwaltung, abgegeben werden. Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim. Im Falle einer Niederschrift sowie für persönliche Rückfragen ist eine vorherige Terminvereinbarung zu empfehlen (Telefonnummer 06221/8651-211 oder per E-Mail an Bauamt@Dossenheim.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.
Dossenheim, den 21.07.2026
David Faulhaber
Bürgermeister



