Dossenheim und Schriesheim unterzeichnen Verträge mit Windkraft-Projektentwicklerin PIONEXT
Erstelldatum31.07.2026
Ein weiterer Meilenstein im Zuge des interkommunalen Windkraftprojekts: Dossenheims Bürgermeister David Faulhaber und Schriesheims Bürgermeister Christoph Oeldorf haben nach Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte, die zuvor in die Ausarbeitung eng eingebunden waren, am heutigen Vormittag die Verträge mit der Projektentwicklerin PIONEXT unterzeichnet.
Damit sind die vertraglichen Voraussetzungen für die mögliche Errichtung, den Betrieb, die Unterhaltung, den Ersatz sowie den späteren Rückbau von Windenergieanlagen am Weißen Stein geschaffen.
Die Bevölkerung der Stadt Schriesheim sowie der Gemeinde Dossenheim hatte sich beim Bürgerentscheid am 09. November 2025 mehrheitlich dafür ausgesprochen, den von beiden Kommunen angestoßenen Prozess zur Entwicklung und Errichtung eines Windparks am Weißen Stein weiterzuverfolgen.
Auf Grundlage dieser Entscheidung wurden die Vertragsverhandlungen mit der im Interessenbekundungsverfahren ausgewählten Projektentwicklerin, der PIONEXT, aufgenommen. Ein Projektbeirat, bestehend aus Vertretungen beider Verwaltungen und beider Gemeinderäte, sowie moderiert vom Forum Energiedialog, begleitete den Prozess.
Um die Vertragsverhandlungen optimal führen zu können, haben die Stadt Schriesheim und die Gemeinde Dossenheim für die rechtliche Beratung die Sterr-Kölln & Partner mbB beauftragt. Bei dem Unternehmen handelt es sich, um ein auf erneuerbare Energien spezialisiertes Beratungsunternehmen mit einschlägiger Erfahrung auf diesem Gebiet.
Im Zuge dieser Verhandlungen wurden drei Verträge ausgearbeitet:
- Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Dossenheim, der Stadt Schriesheim und PIONEXT
- Dieser regelt die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Projektentwicklerin – insbesondere die Beteiligung der Kommunen und der Bevölkerung.
- Gestattungsverträge zwischen der Gemeinde Dossenheim und PIONEXT sowie zwischen der Stadt Schriesheim und PIONEXT
- Dieser regelt die Nutzung der kommunalen Flächen – insbesondere die Pachtzahlungen an die beiden Kommunen als Flächeneigentümerinnen und wurde jeweils in einer Fassung pro Gemeinde ausgearbeitet.
Unter anderem wurden folgende Punkte vertraglich festgeschrieben:
- Es werden bis zu neun Windenergieanlagenstandorte untersucht. Der Windpark entsteht nur dann, wenn mindestens drei Windenergieanlagen realisiert werden können.
- Die Projektentwicklerin wird in Abstimmung mit den zuständigen Behörden auf eigene Kosten eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchführen lassen und ihrem Genehmigungsantrag zugrunde legen.
- Die Projektentwicklerin leistet – in Abstimmung mit den Kommunen und dem Landratsamt – über einen Zeitraum von 20 Jahren finanzielle Beiträge für Naturschutzmaßnahmen in der Region.
- Bei der Beantragung der Waldumwandlung plant die Projektentwicklerin die erforderlichen Ausgleichs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen, in Abstimmung mit den Kommunen und der Genehmigungsbehörde, sodass nach Möglichkeit die Kommunen in Schriesheim und Dossenheim selbst unmittelbar von den Maßnahmen profitieren.
- Eine Beteiligungsmöglichkeit der Kommunen wurde vertraglich festgeschrieben. Diese umfasst sowohl die Möglichkeit, Beteiligungsrechte an Dritte (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften) zu übertragen, als auch das Angebot eines vergünstigten lokalen Ökostromtarifs für die Bevölkerung.
- Noch vor dem Bau der Windenergieanlagen wird eine gemeinsame Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.
Durch die Vertragsunterzeichnung kann PIONEXT nun die weiteren Unterlagen für einen Genehmigungsantrag nach BImSchG vorbereiten, dessen Einreichung für das Jahr 2027 geplant ist. Sobald die Genehmigung vorliegt, soll an der Ausschreibung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), beziehungsweise dem Folgefördersystem, teilgenommen werden. Eine Inbetriebnahme des Windparks ist für das Jahr 2030 geplant.



