Öffentliche Bekanntmachung zur 7. Änderung des Bebauungsplans „WEST II –GE Nord“
Erstelldatum24.10.2024
Gemeinderat beschließt Änderungen zum Bebauungsplan.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat am 22.10.2024 in öffentlicher Sitzung die 7. Änderung des Bebauungsplans „WEST II – GE Nord“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 (7) LBO als Satzung beschlossen.
Der Planbereich ergibt sich aus diesem Lageplan .
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 30.01./20.06.2024.
Die 7. Änderung des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften „WEST II- GE Nord“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB beim Bürgermeisteramt Dossenheim, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, während der Öffnungszeiten, eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin kann der Bebauungsplan mit diesen Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Dossenheim, 23.10.2024
David Faulhaber
Bürgermeister